7. Oberinstanzliche Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung bringt hierzu im Wesentlichen vor, dass der Verbandsrat des Gemeindeverbandes F.________ legitimiert sei, für die Schulen in D.________ und F.________ ein Hausverbot auszusprechen und bei Widerhandlungen gegen das Hausverbot einen Strafantrag zu stellen. Für den Verband müssten gemäss Art. 28 Abs. 1 des Organisationsreglements des Gemeindeverbands F.________ (OgR) der Präsident des Verbandsrats und der Sekretär gemeinsam unterschreiben. Der Gemeindeverband F.___