379 StPO). Die Strafanträge datieren vom 4. Juli 2019 (pag. 6 f.; pag. 8 f.), 14. August 2019 (pag. 43 f.) und 9. September 2019 (pag. 45 f.). Als geschädigte «Person» wird der Gemeindeverband F.________ aufgeführt und unterzeichnet wurden die besagten Strafanträge von I.________, welcher im besagten Zeitpunkt offenbar Gemeindeverwalter der Gemeinde F.________ war (vgl. Anzeigerapport vom 9. August 2019; pag. 1). Es gilt daher zunächst zu prüfen, ob die geschädigte Person korrekt erfasst wurde. Sodann stellt sich die Frage, ob I.________ berechtigt war, die Strafanträge zu stellen und diese somit Gültigkeit haben.