6. Vorbemerkungen Der Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 19. September 2019 vorgeworfen, am 4. Juli 2019 gemeinsam mit dem Beschuldigten das Schulgelände in D.________ (E.________(Strasse)) sowie am 13. August 2019, 14. August 2019 und 27. August 2019 die Schulanlagen in F.________ (G.________(Strasse) und H.________(Strasse)) unbefugt betreten zu haben (pag. 69). Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 19. September 2019 vorgeworfen, zusammen mit der Beschuldigten am 4. Juli 2019 das Schulgelände in D.________ (E.________(Strasse)) unbefugt betreten zu haben (pag.