Gleichzeitig wurden die Beschuldigten aufgefordert, innert Frist ihre Berufungsbegründung einzureichen (pag. 281 f.). Mit Schreiben vom 10. September 2020 reichten die Beschuldigten ihre Berufungsbegründung zu den Akten (pag. 199 ff.). Der Schriftenwechsel wurde mit Verfügung vom 11. September 2020 als abgeschlossen erachtet und ein schriftlicher Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 312 f.).