Mit Verfügung vom 13. Juli 2020 wurde den Beschuldigten die Gelegenheit geboten, zu den Unterlagen des Gemeindeverbands F.________ (erneut) Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurden sie aufgefordert, mitzuteilen, ob sie mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden seien (pag. 276 f.). Mit Eingabe vom 22. Juli 2020 erklärten sich die Beschuldigten mit der Durchführung des schriftlichen Verfahrens einverstanden (pag. 279). Mit Verfügung vom 23. Juli 2020 wurde die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet. Gleichzeitig wurden die Beschuldigten aufgefordert, innert Frist ihre Berufungsbegründung einzureichen (pag.