Gleichzeitig wurde das Gesuch der Beschuldigten um unentgeltliche Rechtspflege bzw. Beiordnung einer amtlichen Verteidigung – unter Auferlegung von Kosten in Höhe von CHF 100.00 – abgewiesen (pag. 161 ff.). Mit Eingabe vom 13. März 2020 erklärten die Beschuldigten sodann form- und fristgerecht die Berufung und teilten mit, dass sie das Urteil vom 13. Dezember 2019 vollumfänglich anfechten (pag. 175 f.). Zudem reichten sie verschiedene Unterlagen zu den Akten (pag. 177 ff.) und stellten diverse Beweisanträge (pag.