2. Berufung Gegen das besagte Urteil meldeten die Beschuldigten mit Eingabe vom 18. Dezember 2019 form- und fristgerecht Berufung an. Gleichzeitig stellten sie ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 135). Die schriftliche Urteilsbegründung wurde am 21. Februar 2020 erstellt und den Parteien mit Verfügung vom 21. Februar 2020 zugestellt. Gleichzeitig wurde das Gesuch der Beschuldigten um unentgeltliche Rechtspflege bzw. Beiordnung einer amtlichen Verteidigung – unter Auferlegung von Kosten in Höhe von CHF 100.00 – abgewiesen (pag.