Mit gleichem Urteil wurde andererseits C.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des Hausfriedensbruchs, begangen am 4. Juli 2019 in D.________(Ort), Schulhaus (E.________(Strasse)), schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 500.00 (unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren), verurteilt. Gleichzeitig wurden ihm die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1'750.00 zur Bezahlung auferlegt.