Gleichzeitig wurden ihr die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten in Höhe von CHF 1'750.00 sowie die Kosten des Widerrufsverfahrens von CHF 300.00 zur Bezahlung auferlegt. Mit gleichem Urteil wurde andererseits C.________ (nachfolgend: Beschuldigter) des Hausfriedensbruchs, begangen am 4. Juli 2019 in D.________(Ort), Schulhaus (E.________(Strasse)), schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 500.00 (unter Gewährung des bedingten Vollzugs und Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren), verurteilt.