(Strasse)), schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 1'500.00, verurteilt. Der ihr mit Urteil des Kantonsgerichts Nidwalden vom 2. Mai 2016 für eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je CHF 50.00 gewährte bedingte Vollzug wurde nicht widerrufen. Gleichzeitig wurden ihr die anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten in Höhe von CHF 1'750.00 sowie die Kosten des Widerrufsverfahrens von CHF 300.00 zur Bezahlung auferlegt.