nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Abteilung Administrative Verkehrssicherheit (Dispositiv und Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 22. September 2020 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 21. Dezember 2020) Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Friederich Hörr Die Gerichtsschreiberin: