Davon entfallen gemäss detailliertem Leistungsverzeichnis 6 Stunden auf die Berufungsverhandlung vom 22. September 2020. Letztere dauerte bloss rund 4 Stunden (inkl. kurzer Vorbesprechung von Rechtsanwalt C.________ mit A.________). Der geltend gemachte Zeitaufwand ist entsprechend um 2 Stunden auf 18.75 Stunden zu kürzen. Im Übrigen gibt die Honorarnote von Rechtsanwalt C.________ zu keinen Bemerkungen Anlass. IV. Weiter wird verfügt: 1. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erstellten DNA-Profile (PCN ________, PCN ________, PCN ________ und PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird vorzeitigt erteilt (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).