1. Zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Die Polizei- und Untersuchungshaft von insgesamt 116 Tagen werden vollumfänglich auf die zu vollziehende Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1’800.00. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 46'751.55 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 4'000.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 62 III.