6. Im Zivilpunkt verfügt wurde: 6.1. es werde festgestellt, dass der Zivilkläger D.________ seine Zivilklage vor Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zurückgezogen habe und diese auf dem Zivilweg erneut geltend machen könne; 6.2. es werde festgestellt, dass A.________ anerkannt habe, der Zivilklägerin G.________ (Versicherung), einen Betrag von insgesamt CHF 12'000.00 zu schulden und dass die Zivilklage der G.________ (Versicherung) als gegenstandslos geworden abgeschrieben werde; 6.3. die zwischen A.