3.1.3. am 22. März 2014 in Biel durch Überschreiten der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit; 3.2. der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 24. Juli 2013 in Selzach; 3.3. des Fahrens in fahrunfähigem Zustand, mehrfach und qualifiziert begangen 3.3.1. am 1. März 2014 in Biel (BAK 1.68 ‰);