3. A.________ schuldig erklärt wurde: 3.1. der groben Verkehrsregelverletzung, mehrfach begangen 3.1.1. am 24. Juli 2013 in Selzach durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit und dadurch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges; 3.1.2. am 1. März 2014 in Biel durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit und dadurch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges; 3.1.3. am 22. März 2014 in Biel durch Überschreiten der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit;