infolge Verjährung gestützt auf Art. 329 StPO i.V.m. Art. 109 StGB eingestellt wurde. 2. A.________ freigesprochen wurde: 2.1. von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 20./21. April 2015 in Biel z.N.v. D.________; 2.2. von der Anschuldigung des Inverkehrsetzens eines nicht immatrikulierten Motorfahrzeuges (ohne Haftpflichtversicherung, Fahrzeugausweis, Kontrollschilder), angeblich begangen am 23. September 2013 in Biel.