57 21. Amtliche Entschädigung 21.1 Erstinstanzliches Verfahren Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt C.________ wird die Entschädigung gestützt auf die Honorarnote vom 30. Juli 2019 (pag. 1187 f.), welche zu keinen Beanstandungen Anlass gibt, festgesetzt. Rechtsanwalt C.________ ist mit CHF 15'032.30 durch den Kanton Bern zu entschädigen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt C.____