Nebst einem Pauschalabzug von 25% (Krankenkasse und Existenzminimum), berücksichtigt die Kammer die Tatsache, dass der Beschuldigte alleinerziehender Vater ist, mit einem Unterstützungsabzug von 15%. Es resultiert ein gerundeter Tagessatz von CHF 30.00 (vgl. das Berechnungsformular Tagessatz, pag. 1435).