19.2 Asperation für das mehrfache Fahren ohne Fahrzeugausweis, Bewilligung oder Haftpflichtversicherung und Fazit Gesamtgeldstrafe Für die bereits rechtskräftigen Schuldsprüche wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrzeugausweis, Bewilligung oder Haftpflichtversicherung fällt die Kammer mit der Vorinstanz insgesamt 60 Tagessätze aus (vgl. pag. 1291, S. 72 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Da es sich um ein «Administrativdelikt» handelt, ist diesbezüglich ein Asperationsfaktor von bloss 50% anzuwenden, es sind mithin 30 Tagessätze zu asperieren, womit eine Gesamtgeldstrafe von 180 Strafeinheiten resultiert. 19.3 Tagessatzhöhe