Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Referenzsachverhalt, wonach der Täter bei einem verbalen Streit in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer ein Bierglas gegen den Kopf wirft, dieses Schnittwunden am Hinterkopf erleidet, eine ambulante Behandlung im Spital erforderlich wird und drei Tage Arbeitsunfähigkeit resultieren (S.45 VBRS-Richtlinien), eine Sanktionierung mit 120 Strafeinheiten vor. Vor diesem Hintergrund erscheint der Kammer das durch die Vorinstanz ausgefällte Strafmass von umgerechnet 180 Strafeinheiten (vgl. pag.