55 tige Prognose zu begründen. Und schliesslich ist, wie bereits mehrfach erwähnt, beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland gegen den Beschuldigten bereits ein neues Verfahren hängig, wobei dem Beschuldigten vorgeworfen wird, sich ein halbes Jahr vor der erstinstanzlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren einschlägig strafbar gemacht zu haben. Die gegen den Beschuldigten zu verhängende Freiheitsstrafe von 36 Monaten ist deshalb zu vollziehen.