1396 Z. 11 ff.): «Dass ich immer wieder Auto gefahren bin. Das war der Grund, weshalb ich diese ganzen Probleme jetzt habe. [...]» Die Kammer kann sich mit anderen Worten des Eindrucks nicht erwehren, dass der Beschuldigte nicht vordergründig seine Taten, sondern vor allem die daraus resultierenden Konsequenzen bereut. Vor diesem Hintergrund drängt sich der Kammer auch der Verdacht auf, dass sich der Beschuldigte – nota bene rund zwei Monate nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (das Erstgespräch fand am 9. September 2019 statt;