Und schliesslich ist vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland abermals ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten (PEN 19 981) hängig, wobei dem Beschuldigten vorgeworfen wird, er habe nach der zweiten Anklageerhebung am 24. Oktober 2018 und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung im vorliegenden Verfahren vom 30. Juli 2019, konkret im Januar und Februar 2019, schon wieder einschlägige Delikte begangen. Mit anderen Worten hat sich der Beschuldigte somit seit der ersten, vorliegend zu beurteilenden Deliktsbegehung im Dezember 2012 mitnichten wohl verhalten. 18.10 Fazit Gesamtfreiheitsstrafe und Anrechnung der ausgestandenen Haft