Zum anderen machte er sich selbst nach erfolgter Anklageerhebung im März 2017 bloss ein Jahr und vier Monate später erneut einschlägig strafbar. Und schliesslich ist vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland abermals ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten (PEN 19 981) hängig, wobei dem Beschuldigten vorgeworfen wird, er habe nach der zweiten Anklageerhebung am 24. Oktober 2018 und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung im vorliegenden Verfahren vom 30. Juli 2019, konkret im Januar und Februar 2019, schon wieder einschlägige Delikte begangen.