In der Folge musste die Staatsanwaltschaft am 24. Oktober 2018 erneut Anklage gegen den Beschuldigten erheben, weil dieser am 26. Juli 2018 – mithin bloss rund ein Jahr und vier Monate nach der ersten umfassenden Anklageerhebung – erneut gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen hat. Die beiden Verfahren gegen den Beschuldigten wurden dann durch die Vorinstanz am 28. Januar 2019 vereinigt und rund ein halbes Jahr später – am 30. Juli 2019 fand die erstinstanzliche Hauptverhandlung vor der Vorinstanz statt. Zwar fanden in der Zeit zwischen der zweiten Anklageerhebung und der Verfahrensvereinigung soweit ersichtlich keine Verfahrenshandlungen statt.