Dezember 2012 bis zum 26. Juli 2018 insgesamt zehnmal rechtskräftig wegen Fahrens ohne Berechtigung schuldig erklärt (vgl. dazu Ziff. I.3.5. des Urteilsdispositivs; pag. 1438). In Anlehnung an die hiervor zitierten VBRS-Richtlinien erscheint der Kammer für die zehn Verurteilungen insgesamt eine Strafe von 6 Monaten als angemessen. Davon sind 4 Monate im Rahmen der Asperation zu berücksichtigen. 18.8 Asperation für die übrigen Delikte vs. Verbot der Reformatio in Peius