I.3.3.3., 3.3.4. und 3.3.5. des Urteilsdispositivs; pag. 1437 f.). Für jeden Schulspruch einzeln erachtet die Kammer eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten als angemessen. Diese sind im Rahmen der Asperation im Umfang von je 1 ¼, insgesamt also im Umfang von 3 ¾ Monaten, zu berücksichtigen. 18.6 Asperation pflichtwidriges Verhalten bei Unfall Die VBRS-Richtlinien sehen für pflichtwidriges Verhalten bei Unfall mit Personenschaden (Führerflucht) eine Sanktion von 25 Strafeinheiten vor (S. 23 VBRS- Richtlinien).