Bei erhöhtem Gefährdungspotenzial, insbesondere bei Fahrfehlern, Unfall, längerer Fahrt, dichtem Verkehr, etc. wird eine Sanktion von 50 Strafeinheiten empfohlen (S. 17 VBRS-Richtlinien). Der Beschuldigte hat sich des mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Fahren unter Einfluss von Drogen) in drei Fällen schuldig gemacht; am 22. Juni 2016 in Biel (massiver THC-Konsum), am 27. Januar 2017 in Biel (massiver THC-Konsum) und am 26. Juli 2018 in Orpund (THC-Konsum; vgl. für die rechtskräftigen Schuldsprüche Ziff. I.3.3.3., 3.3.4. und 3.3.5. des Urteilsdispositivs; pag.