mehrfaches Fahren in fahrunfähigem Zustand (FuD) Die VBRS-Richtlinien sehen für ein Fahren unter Einfluss von Drogen, wenn der Sachverhalt verschuldensmässig im Wesentlichen dem «Norm-Sachverhalt» bei FiaZ entspricht (vgl. diesbezüglich die Erwägungen unter V.18.4.1 Begangen am 1. März 2014 in Biel hiervor), eine Bestrafung mit 25 Strafeinheiten vor. Bei erhöhtem Gefährdungspotenzial, insbesondere bei Fahrfehlern, Unfall, längerer Fahrt, dichtem Verkehr, etc. wird eine Sanktion von 50 Strafeinheiten empfohlen (S. 17 VBRS-Richtlinien).