Straferhöhend fällt die lange gefahrene Strecke (Biel – Solothurn – Biel) ins Gewicht; auch wenn der Beschuldigte nicht während der gesamten Fahrt diese Blutalkoholkonzentration hatte, fuhr er doch bereits von Biel nach Solothurn mit jedenfalls mehr als einem Whiskey-Cola intus. Die Kammer erachtet für dieses Delikt bei isolierter Betrachtung eine Freiheitsstrafe von 4 ½ Monaten als angemessen; davon sind 3 Monate asperierenderweise zu berücksichtigen. 18.5 Asperation mehrfaches Fahren in fahrunfähigem Zustand (FuD)