18.4.2 begangen am 22. März 2014 in Biel Auch betreffend den Vorfall vom 22. März 2014 in Biel orientiert sich die Kammer an den VBRS-Richtlinien, welche für eine qualifizierte Blutalkoholkonzentration von 1.8 g/kg eine Sanktionierung mit 100 Strafeinheiten, bzw. ab 2.0 g/kg eine solche von 125 Strafeinheiten vorsehen (S. 16 VBRS-Richtlinien). Beim Beschuldigten wurde am 22. März 2014 ein Blutalkoholwert von mindestens 1.92 ‰ gemessen. Straferhöhend fällt die lange gefahrene Strecke (Biel – Solothurn – Biel) ins Gewicht;