18.4.1 begangen am 1. März 2014 in Biel Die VBRS-Richtlinien gehen für das Fahren in fahrunfähigem Zustand von folgendem Normsachverhalt aus (S. 16 VBRS-Richtlinien): «Gutbeleumdeter Angeschuldigter [recte: Beschuldigter] besucht mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4 - 8 km nach Hause. Vorstrafen: 2-3 Verkehrsübertretungen (ohne FiaZ).»