Diese Strafe ist im Umfang von 2 ½ Monaten zu asperieren ist. 18.3 Asperation mehrfache, teilweise als Versuch begangene Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit 18.3.1 versuchsweise begangen am 28. Dezember 2012 in Biel Die VBRS-Richtlinien sehen für eine Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit – vorausgesetzt, dass kein Unfall oder ein Bagatellunfall wie ein Parkschaden verursacht wurde – eine Strafe von 12 Strafeinheiten vor (S. 17 VBRS-Richtlinien).