Täterkomponenten hiervor). Hätte die Kammer nur für dieses Delikt eine Strafe auszufällen, würde sie dafür somit 5 Monate Freiheitsstrafe als angemessen erachten. Davon sind 3 ½ Monate zu asperieren. 18.2.4 begangen durch Überschreiten der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit am 22. März 2014 in Biel An dieser Stelle ist eine Strafe festzulegen für den bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung, begangen durch Überschreiten der gesetzlichen Höchstgeschwindigkeit am 22. März 2014 in Biel (Ziff. I.3.1.3 des Urteilsdispositivs;