Davon sind 4 Monate zu asperieren. 18.2.2 begangen durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit und dadurch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges am 1. März 2014 in Biel Ausgangslage ist der rechtskräftige Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung, begangen durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit und dadurch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges am 1. März 2014 in Biel (Ziff. I.3.1.2. des Urteilsdispositivs; pag. 1437). Der Beschuldigte kollidierte zuerst mit einem Schneepfosten der Mittelinsel und danach mit dem Randstein des Kreisverkehrsplatzes.