Dafür ist eine Strafe von 4 Monaten angemessen. Diese ist aufgrund der straferhöhend zu berücksichtigenden Täterkomponenten (vgl. dazu die Erwägungen unter V.18.1.3 Täterkomponenten hiervor) um 2 Monate zu erhöhen. Damit würde für dieses Delikt bei isolierter Betrachtung eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten resultieren. Davon sind 4 Monate zu asperieren.