18.2 Asperation mehrfache grobe Verkehrsregelverletzung 18.2.1 begangen durch Nichtanpassung der Geschwindigkeit und dadurch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges am 24. Juli 2013 in Selzach Ausgangslage ist der in Rechtskraft erwachsene Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung, durch Nichtanpassen der Geschwindigkeit und dadurch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, begangen am 24. Juli 2013 in Selzach (Ziff. I.3.1.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1437). Der Beschuldigte passte seine Geschwindigkeit nicht an die Verhältnisse an, verursachte infolgedes-