] Fahren ohne Führerausweis [recte: Berechtigung], Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, pflichtwidriges Verhalten nach Unfall mit Sachschaden etc. vorgeworfen wird. Im Strafverfahren hat sich der Beschuldigte den Strafverfolgungsbehörden gegenüber grundsätzlich anständig und korrekt verhalten, was sich weder straferhöhend noch strafmindernd auswirkt.