45 erhoben werden musste, wird ihm vorgeworfen, bloss rund drei Monate nach der zweiten Anklageerhebung – konkret am 16. Januar 2019 sowie am 15. und am 17. Februar 2019 – und damit noch vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erneut mehrfach einschlägig delinquiert zu haben (vgl. pag. 1374). Wie bereits mehrfach gesagt, gilt zwar in Bezug auf das neue Strafverfahren PEN 19 981 bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Dennoch spricht der Strafbefehl vom 28. Oktober 2019 (pag.