Es ist extrem kompliziert, für die Kleine da zu sein, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und noch andere Sachen zu machen.»; pag. 1393 Z. 12 ff.: «Meine Probleme haben alle damit begonnen, dass ich die ganze Depression und den Stress, den ich hatte, verdrängen musste, um für die Kleine da zu sein.»; vgl. auch pag. 1396 Z. 18 ff., pag. 1397 Z. 20 ff.). Vor diesem Hintergrund erkennt die Kammer im Gegensatz zur Vorinstanz (vgl. pag. 1289, S. 70 erstinstanzliche Urteilsbegründung) beim Beschuldigten weder Einsicht noch aufrichtige Reue.