So brachte er zum einen in Bezug auf ganz konkrete Autofahrten vor, er habe diese wegen seiner Tochter unternehmen müssen (vgl. das Schreiben des Beschuldigten an die Vorinstanz vom 13. Juli 2019 [pag. 1140]: «Der Grund für verfehlungen mit dem Auto, ist nicht persönliche bereicherung oder unbelehrbarkeit, sondern ich musste irgendwie Geld für die Zahnspange von meiner Tochter, auftreiben. […]»; bestätigt in der oberinstanzlichen Verhandlung [pag. 1398 Z. 4 ff.]), zum anderen machte er seine Tochter in allgemeiner Weise auch für seine persönliche Situation, welche wiederum Schuld daran sei, dass er straffällig geworden sei, verantwortlich (vgl. beispielhaft pag.