Straferhöhend wirkt sich hingegen die einzige noch aus dem aktuellen Strafregisterauszug vom 4. September 2020 ersichtliche Vorstrafe aus. Der Beschuldigte wurde mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19. März 2012 wegen mehrfachen Fahrens in fahrunfähigem Zustand, mehrfachen Fahrens ohne Führerausweis, Verletzung der Verkehrsregelverordnung (Übertretung), einfacher Verkehrsregelverletzung sowie Widerhandlungen gegen das BetmG schuldig erklärt. Dabei sind die Widerhandlungen gegen das SVG in Bezug auf den vorliegend zu sanktionierenden Schuldspruch wegen falscher Anschuldigung einschlägig;