(Ort) angestellt (pag. 1378; vgl. dazu auch die bestätigenden Ausführungen des Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 1391 Z. 23 ff.). Aus seiner Erwerbstätigkeit erzielt der Beschuldigte ein monatliches Nettoeinkommen von ungefähr CHF 4'000.00 (pag. 1379, pag. 1391 Z. 27, pag. 1392 Z. 22) und erhält darüber hinaus gemäss eigenen Angaben