Täterkomponenten Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind grundsätzlich geordnet. Er ist alleinerziehender Vater einer unterdessen 15-jährigen Tochter, welche die 9. Klasse besucht und kurz vor dem Beginn einer Lehre steht (vgl. dazu die Ausführungen des Beschuldigten in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 1394 Z. 2f., Z. 5 f., Z. 8 ff., Z. 19 ff., Z. 23 ff.). Der Beschuldigte ist erwerbstätig. Konkret ist er gemäss Leumundsbericht seit dem 1. Juli 2020 zu einem 50-100%-Pensum bei der L.________ (AG) in V.________ (Ort) angestellt (pag.