trotz der relativ hohen Blutalkoholkonzentration wusste er im massgebenden Moment genau – nicht zuletzt auch aufgrund der mehrfachen einschlägigen Vorstrafen – was auf ihn zukommen würde. Er wollte dies um jeden Preis verhindern, seine Motivation, die eigene Mutter für sein eigenes Fehlverhalten zu beschuldigen, war mithin Selbstschutz. Nach Berücksichtigung des subjektiven Tatverschuldens rechtfertigt sich eine Straferhöhung um mindestens 2 Monate Freiheitsstrafe. Für das Tatverschulden resultiert für den Schuldspruch wegen falscher Anschuldigung somit eine Strafe von insgesamt 8 Monaten Freiheitsstrafe. 18.1.3 Täterkomponenten