Idee die falschen Angaben gegenüber der Polizei waren, ist letztlich irrelevant, da die Mutter des Beschuldigten wegen Begünstigung zur Rechenschaft gezogen wurde. Für den Beschuldigten wäre es ein Leichtes gewesen, seine Täterschaft in Bezug auf die Widerhandlungen gegen das SVG von Anfang an einzugestehen, er hätte sich mithin ohne Weiteres rechtskonform verhalten können. Nach dem Gesagten ist das objektive Tatverschulden in einem Bereich von 6 Monaten Freiheitsstrafe anzusiedeln.