Ins Gewicht fällt zudem der Umstand, dass der Beschuldigte nicht davor zurückschreckte, seine eigene Mutter, mithin eine ihm sehr nahestehende Person, als Fahrerin und Unfallverursacherin anzugeben, um sich selber zu entlasten; die Art und Weise des Handelns ist deshalb als verwerflich zu bezeichnen. Wessen Idee die falschen Angaben gegenüber der Polizei waren, ist letztlich irrelevant, da die Mutter des Beschuldigten wegen Begünstigung zur Rechenschaft gezogen wurde.