42 ohne Berechtigung schuldig erklärt wurde (vgl. pag. 1437 f.). Anlässlich dieses Selbstunfalls hatte der Beschuldigte gegenüber der Polizei zunächst seine Mutter als Unfallverursacherin bezichtigt und wurde dafür der falschen Anschuldigung schuldig gesprochen, wobei auch dieser Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen ist (Ziff. I.3.8. des Urteilsdispositivs, pag.