Vielmehr ist konsequent für jedes einzelne Delikt zu bestimmen, welche Strafe das Gericht dafür bei isolierter Betrachtung als angemessen erachten würde und diese Strafe dann zu asperieren. Auch diesen letzten Schritt hat die Vorinstanz nicht konsequent ausgeführt, sie hat in Bezug auf zwei Delikte die isolierten Einzelstrafen nicht asperiert, sondern addiert (vgl. pag. 1288, S. 69 erstinstanzliche Urteilsbegründung; und zwar 1 Monat).